Defekte Klimaanlage: Was soll der Techniker tun?
Die Klimaanlage: ein geschlossener Kreislauf
In jeder Klimaanlage zirkuliert ein Kältemittel, das sich je nach Temperatur- und Druckverhältnissen in flüssigem oder gasförmigem Zustand befindet. Dank dieser Zustandsänderung ist diese spezielle Flüssigkeit in der Lage, die Aufrechterhaltung niedriger Temperaturen zu gewährleisten und der Anlage zu ermöglichen, seine Kühl- oder Heizfunktion (im Falle einer Wärmepumpe) auszuführen.
Der Kreislauf der Klimaanlage, in dem das Kältemittel zirkuliert, ist ein geschlossener Kreislauf, der so konstruiert ist, dass kein Gas entweichen kann und der daher niemals leer sein darf. Wenn dies geschieht, ist es ein Zeichen für einen Installationsfehler oder einer mangelhaften Wartung: Schweißfehler, Metallporosität oder interne chemische Korrosion können zu mehr oder weniger großen Leckagen führen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Leckage so schnell wie möglich lokalisiert und repariert wird; erst dann ist es sinnvoll, die Anlage mit Kältemittel aufzufüllen.
Es ist absolut wichtig, dass der Kältetechniker das Nachfüllen nicht als routinemäßige Wartungsmaßnahme oder als Lösung zur Wiederherstellung der Effizienz der Anlage ansieht, da, wie bereits erwähnt, ordnungsgemäß installierte Klimaanlagen, die regelmäßig gewartet werden, nicht mit Kältemittel nachgefüllt werden müssen.
Klimaanlagen mit niedriger Kältemittelfüllung: Die Lösung ist in der Wartung und in den Vorschriften
Die Wartung von Klimaanlagen ist obligatorisch und wird durch die VDI 6022 Richtlinie geregelt. Insbesondere müssen die Wartungsarbeiten von fachkundigen und qualifizierten Technikern durchgeführt werden und betreffen:
- eine Kontrolle und Überprüfung der Kälte- und Klimaanlage Komponenten
- Reinigung der Filter, der internen Einheit und der externen Einheit mit speziellen Produkten (um eine saubere Luft und die Energieeffizienz der Anlage zu gewährleisten)
- Kontrolle von Kältemittelleckagen (um eine optimale Leistung der Anlage, Kosteneinsparungen und das nicht Austreten von Gasen in die Atmosphäre zu gewährleisten, die je nach Art des verwendeten Kältemittels die globale Erwärmung oder das Ozonloch beeinträchtigen).
Desweitern sollten Kälte- und Klimaanlagen mit Luftbefeuchtern jede 2 Jahre kontrolliert und gewartet werden. Die Kontrolle und Wartung für Kälte- und Klimaanlagen ohne Luftbefeuchter sollte alle drei Jahre folgen.
Den Besitzern der Anlage ist oftmals nicht bewusst, dass sie für die Einhaltung der Vorschriften und Fristen in der VDI 6022 Richtlinie verantwortlich sind. Die Nichteinhaltung kann zudem zu hohen Strafen bzw. Bußgeldern führen. Die Gewerbeaufsichten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat z. B. Strafen in Höhe von bis zu 15.000 Euro festgelegt, die Berufsgenossenschaften für den Bereich Arbeitsschutz verhängt Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Die Wartung der Anlage muss zudem von einem Kältetechniker, der einen Sachkundenachweis besitzt, durchgeführt werden.
Einmal mehr ist also die Wartung der entscheidende Faktor. Zum einen ist sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, zum anderen ist sie die einzige Möglichkeit, zu einer nachhaltigeren Klimaanlagennutzung.
Zusammenfassend kann gesagt werden, der Energieverbrauch einer Kälte- und/oder Klimaanlage hängt sowohl von einer guten Planung und Installation als auch von einer sorgfältigen und kontinuierlichen Wartung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Herstellerangaben ab.

